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Landesweit geltende Fördermaßnahmen finden Sie in nachstehender Tabelle. Klicken Sie auf die entsprechende Fördermaßnahme, um mehr zu erfahren.
Daneben bieten etliche Landkreise und Gemeinden gesonderte Fördermöglichkeiten, zum Beispiel zur Nachpflanzung von Hochstammobstbäumen. Wenden Sie sich an die Ansprechpartner vor Ort, um zu erfahren, was es bei Ihnen gibt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren oder dem Ökokonto Maßnahmen im Streuobst zu refinanzieren.
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Gemeinden |
FAKT
Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl honoriert die aufwendigere Grünlandpflege in Streuobstwiesen.
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LPR
Die Landschaftspflegerichtline unterstützt Maßnahmen auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen.
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Öko-Kontrolle
Kostenzuschuss zur Öko-Kontrolle.
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Aufpreisvermarktung
Das Land unterstützt die Vermarktung von Produkten aus 100 Prozent Streuobst.
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Diversifizierung
Für die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen in der Landwirtschaft.
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Verarbeitung
Das Land fördert die Obstverarbeitung zum Erhalt eines Netzes an Keltereien und Brennereien.
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Baumschnitt
Das Fünfjahresprogramm wurde neu aufgelegt und läuft 2020 bis 2025. Sammelanträge konnten bis Juli 2020 eingereicht werden.
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Flurneuordnung
Flurneuordnungsverfahren können auch in Streuobst-Gewannen durchgeführt werden.
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Ökokonto
Die Pflege von Streuobstbeständen kann unter bestimmten Voraussetzungen als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung anerkannt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier. Die „Hinweise zur Anerkennung der Pflege von Streuobstbeständen einschließlich ihres Unterwuchses als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme" finden Sie hier.
Kommunale Förderprogramme
Informieren Sie sich über kommunale Förderangebote bei den Kreisfachberaterinnen und -beratern für Obst- und Gartenbau (Übersichtsliste mit Kontaktadressen).
Projekte
Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg unterstützt das Engagement für Streuobstwiesen.
Projektanträge können Sie bei der Stiftung stellen.
