Förderung

Unterstützung der Verarbeitung


Keltereien und Brennereien sind ein Rückgrat für den Streuostbau, da sie einen großen Teil des Mostobstes verarbeiten. Damit es in Baden-Württemberg weiterhin ein dichtes Netz an Keltereien und Brennereien gibt, fördert das Land die Obstverarbeitung über die Verwaltungsvorschrift zur Marktstrukturverbesserung.

Wer kann wo einen Förderantrag stellen?

Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung können bei den Regierungspräsidien, Referat 34, einen Förderantrag einreichen.

Was wird gefördert?

Investitionen in die Herstellung und Lagerung von Direktsäften sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen durch Zuschüsse bis zu 25 Prozent.

Außerdem Investitionen in Gebäude und Brenntechnik sowie Zuschüsse zu Gründungs- und Organisationskosten von Erzeugerzusammenschlüssen.

Voraussetzung für eine Förderung:

  • Das Erntegut geht in das Eigentum des Verarbeitungsunternehmens über.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der Investition sind gegeben.
  • Die förderfähigen Ausgaben betragen mindestens 50.000 Euro.


Weiterführende Informationen:

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