Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Natürliche oder juristische Personen, wie Landwirtinnen und Landwirte und private Stücklesbesitzer sowie Unternehmergruppen nach Artikel 36 der EU-Ökoverordnung können Anträge beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. stellen.
Was genau wird gefördert?
Aufwendungen im Rahmen der Öko-Kontrolle werden mit 150 Euro je Hektar Streuobstfläche bezuschusst.
Voraussetzung für eine Förderung:
- Nachweis der ganzjährigen ökologischen Wirtschaftsweise durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen.
- Der maximale Auszahlungsbetrag liegt pro Jahr bei 275 Euro, der Mindestauszahlungsbetrag bei 50 Euro. Für Unternehmergruppen wird die maximale Auszahlungssumme nach Anzahl der Mitglieder angepasst.