Förderung

Zuschuss für Aufwendungen der Öko-Kontrolle

Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Streuobstwiesen, die nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus arbeiten, entstehen Aufwendungen für die Öko-Kontrolle. Wer nicht am Agrarumweltprogramm FAKT für Ökolandbau teilnimmt, kann über die „Verwaltungsvorschrift zur Stärkung des ökologischen Landbaus" eine Förderung der Kontrollaufwendungen beantragen.

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Wer kann wo einen Förderantrag stellen?

Landwirtinnen und Landwirte und private Stücklesbesitzer können Anträge beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. stellen.

Was genau wird gefördert?

Aufwendungen im Rahmen der Öko-Kontrolle werden mit 150 Euro je Hektar bezuschusst.

Voraussetzung für eine Förderung:

  • Nachweis der ökologischen Wirtschaftsweise durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen.
  • Der maximale Auszahlungsbetrag liegt bei 275 Euro.

Weiterführende Informationen

Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum und

Landesverband Erwerbsobstbau (>Downloads>Ökologischer Landbau)