Förderung

Zuschuss für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Öko-Kontrolle

Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Streuobstwiesen, die nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus arbeiten, entstehen Aufwendungen für die Öko-Kontrolle. Wer nicht am Agrarumweltprogramm FAKT für Ökolandbau teilnimmt, kann über die „Verwaltungsvorschrift Stärkung Ökolandbau" eine Förderung als Zuschuss zu den Aufwendungen beantragen.

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Wer kann wo einen Förderantrag stellen?

Natürliche oder juristische Personen, wie Landwirtinnen und Landwirte und private Stücklesbesitzer sowie Unternehmergruppen nach Artikel 36 der EU-Ökoverordnung können Anträge beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. stellen.

Was genau wird gefördert?

Aufwendungen im Rahmen der Öko-Kontrolle werden mit 150 Euro je Hektar Streuobstfläche bezuschusst.

Voraussetzung für eine Förderung:

  • Nachweis der ganzjährigen ökologischen Wirtschaftsweise durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen.
  • Der maximale Auszahlungsbetrag liegt pro Jahr bei 275 Euro, der Mindestauszahlungsbetrag bei 50 Euro. Für Unternehmergruppen wird die maximale Auszahlungssumme nach Anzahl der Mitglieder angepasst.

Weiterführende Informationen

Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum