Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Landwirtinnen und Landwirte und private Stücklesbesitzer können Anträge beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. stellen.
Was genau wird gefördert?
Aufwendungen im Rahmen der Öko-Kontrolle werden mit 150 Euro je Hektar bezuschusst.
Voraussetzung für eine Förderung:
- Nachweis der ökologischen Wirtschaftsweise durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen.
- Der maximale Auszahlungsbetrag liegt bei 275 Euro.
Weiterführende Informationen
Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum und
Landesverband Erwerbsobstbau (>Downloads>Ökologischer Landbau)