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Flurneuordnung
Gründe für den Pflegerückstand und die Nutzungsaufgabe von Streuobstwiesen können die schlechte Erschließung mancher Grundstücke, der zerstückelte Grundbesitz und unzugängliche Gebiete sein. Die Flurneuordnung ist ein geeignetes Instrument, das diese Missstände beheben und Streuobstbestände wieder nutzbar und damit attraktiver machen kann.
Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Die Gemeinde, auch auf Anregung von Grundstückseigentümern oder Naturschutzvereinigungen beim zuständigen Landratsamt (Flurneuordnungsbehörde) bzw. in den Stadtkreisen beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Grundstücksformen durch Bodenordnung
- Optimierung der Erschließung durch Ergänzung und Verbesserung des Wegenetzes
- Freilegung verwilderter Flächen
- Neuvermessung der Grundstücke
Weiterführende Informationen:
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Beispiel für ein Flurneuordnungsverfahren im Streuobstgebiet