Förderung

Förderung Baumschnitt

Was wird gefördert?

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen ab dem 3. Standjahr auf Streuobstwiesen im Außenbereich bzw. in der freien Landschaft.
Grundsätzlich sind Kern- und Steinobstbäume mit einer Mindeststammhöhe von 1,40 Meter förderfähig. Brennkirschen und Walnussbäume sind von der Förderung ausgenommen.
Pro Baum sind zwei Schnitte in fünf Jahren durchzuführen, die mit jeweils 15 Euro gefördert werden. Die Auszahlung der Förderung wird jährlich für die durchgeführten Schnittmaßnahmen beantragt.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Eine Förderung können Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen beantragen. Über einen Sammelantrag bündeln sie Streuobstflächen mehrerer Eigentümer*innen bzw. Pächter*innen, sodass 100 bis 1.500 Bäume in einem Antrag zusammengefasst sind.
Aktuell können keine Sammelanträge eingereicht werden. Eine Fortführung der Baumschnittförderung ab 2026 befindet sich aktuell in Planung.

Was muss der Sammelantrag beinhalten?

Die in einen Sammelantrag einbezogenen Flächen sollten in einem räumlichen oder einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.
Es ist daher notwendig, dem Antrag eine Flurstückskarte oder ein Luftbild beizulegen, auf der/dem die Flächen mit den beantragten Bäumen inkl. der Anzahl markiert bzw. notiert wird.
Im Sammelantrag ist die Anzahl an Streuobstbäumen anzugeben, die über den Förderzeitraum von fünf Jahren mindestens zweimal geschnitten werden.
Alle Teilnehmenden müssen eine Einverständniserklärung zu den Förderbedingungen ausfüllen.

Was ist noch zu beachten?

Im fünfjährigen Förderzeitraum muss jeder beantragte Baum mindestens zweimal geschnitten werden. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, aber er wird nur zweimal im Förderzeitraum gefördert. Pro Jahr können maximal 30 Prozent der Schnittmaßnahmen gefördert werden.

Zusätzlich müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der beantragten Bäume im Förderzeitraum erhalten. Andernfalls sollen sie hochstämmige Obstbäume nachpflanzen. Damit nachgepflanzte Jungbäume erfolgreich wachsen, soll eine Baumscheibe durch Hacken vegetationsfrei gehalten werden. Auf Flächen mit verstärktem Wühlmausdruck empfiehlt sich die Verwendung von Wühlmauskörben bei der Pflanzung.


Fachgerechter Baumschnitt

Der fachgerechte Baumschnitt soll die Vitalität, Stabilität und Lebensdauer der Streuobstbäume erhöhen.

Bei allen Schnittmaßnahmen ist zu beachten:

  • keine großflächigen Schnittstellen (größer 10 cm), insbesondere nicht am Stamm oder auf der Astoberseite,
  • keine unsaubere Schnittführung mit Rindenrisse oder Stummeln,
  • sichere Statik des Baumes,
  • erkennbarer Kronenaufbau,
  • ausreichend Fruchtholz im Baum belassen – kein kahles Gerüst,
  • kein Frühjahrs- oder Sommerschnitt bei erkennbarer Brutaktivität von Vögeln.

Eine Hilfestellung für die Durchführung eines fachgerechten Baumschnitts finden Sie hier.

Bitte entfernen Sie im Zuge der Baumpflege vorhandene Misteln. Infoblatt


Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage der Förderung Baumschnitt-Streuobst können Sie hier einsehen.

Info


Die aktuelle Förderperiode der Baumschnittförderung läuft noch bis Ende des Jahres 2025. Die Fortführung der Baumschnittförderung ab dem Jahr 2026 befindet sich aktuell in Planung. Über die Details der kommenden Förderperiode informieren wir Sie rechtzeitig über das Streuobstportal. 


Die Ansprechpersonen an den Regierungspräsidien finden Sie hier.

Literaturempfehlung


„Naturgemäße Kronenpflege am Obsthochstamm", Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee (Hans-Thomas Bosch, 2016).

Der Leitfaden kann beim Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee erworben werden:
Tel. 07 51 / 79 03-312;
E-Mail: anna.klaus@kob-bavendorf.de


 



Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen – Naturgemäßer Obstbaumschnitt für die Praxis" (DVL, 2011). Erwerb über die Schlaraffenburger gGmbH:

Tel. 06021-6283808; E-Mail:
streuobstliteratur@schlaraffenburger.de



Evaluierung


Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im Juli 2018 eine Bewertung zur bisherigen Umsetzung der Baumschnittförderung abgeschlossen. Die Evaluierung hilft bei der Entscheidung, wie es mit der Landesförderung weitergeht. Über 1700 Streuobstbewirtschafter/innen beteiligten sich an einer Umfrage zur Förderung. Ergebnisse der Umfrage

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