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Agrarumweltprogramm FAKT II
Für die Pflege und umweltfreundliche Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft gibt es landesweit das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, kurz FAKT II. Landwirtinnen und Landwirte können die Streuobstmaßnahme C1 des Programms nutzen.
Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Den FAKT II-Förderantrag können Landwirtinnen und Landwirte bis Ende Januar eines jeden Jahres bei der unteren
Landwirtschaftsbehörde stellen. Der Förderantrag wird einmal vor Beginn des 5-jährigen Verpflichtungszeitraums gestellt. Der
Auszahlungsantrag über den Gemeinsamen Antrag (GA) ist dann jährlich zu stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die aufwändige Grünlandpflege unter und zwischen den Bäumen einer Streuobstwiese mit 5 Euro je Baum
und Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren. Förderfähig sind maximal 100 Bäume je Hektar.
Voraussetzung für eine Förderung:
- Obstbäume besitzen einen deutlich ausgeprägten Stamm von mehr als 1,40 Meter Höhe und eine deutlich ausgeprägte Krone.
- Der Gesamtbestand an Bäumen beträgt maximal 200 Bäume je Hektar.
Was ist noch zu beachten?
Man kann diese Maßnahme mit Grünlandmaßnahmen aus dem FAKT II-Programm kombinieren, zum Beispiel mit der Bewirtschaftung von artenreichem Grünland.
Weiterführende Informationen: