Förderung

Förderaufruf

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat unterstützt mit einem neuen Förderaufruf Projekte zur Umsetzung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030.

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Gesucht werden innovative und praxisorientierte Vorhaben, die dazu beitragen, Streuobstwiesen als wertvolle Kulturlandschaft und Hotspots der Biodiversität langfristig zu erhalten, ihre Bewirtschaftung zu sichern und ihre vielfältigen Potenziale weiterzuentwickeln.

Gefördert werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern der Streuobstkonzeption Baden-Württembergs 2030:

Bewirtschaftung und Bestandssicherung
Projekte zur nachhaltigen Pflege und Nutzung von Streuobstbeständen, zur Gewinnung neuer Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie zur Stärkung von Streuobstvereinen und Bewirtschaftungsstrukturen.
Verarbeitung und Vermarktung
Vorhaben zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten, zur Entwicklung innovativer Streuobstprodukte und neuer Vermarktungswege sowie zur stärkeren Integration von Streuobst in die Außerhausverpflegung.
Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung
Projekte zur Wissensvermittlung, Umweltbildung und Qualifizierung sowie Maßnahmen, die die gesellschaftliche Wertschätzung und Sichtbarkeit von Streuobstwiesen und ihren Ökosystemleistungen erhöhen.
Forschung und Innovation
Praxisorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, innovative Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzepte sowie Projekte zur Klimaanpassung, Förderung der Biodiversität und zum Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis.
 

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Obst- und Gartenbaus, Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen und öffentliche Einrichtungen.

Die Projekte müssen in Baden-Württemberg durchgeführt werden und mindestens einem der genannten Handlungsfelder der Streuobstkonzeption 2030 entsprechen. Ein besonderer Fokus liegt auf Vorhaben in den identifizierten Streuobstregionen Baden-Württembergs sowie auf Projekten mit einem klaren regionalen Entwicklungsansatz.

Eckdaten des Förderaufrufs
Fördervolumen: 500.000 Euro
Maximale Fördersumme je Projekt: 100.000 Euro 
Projektlaufzeit: maximal ein Jahr
Antragsschluss: 6. November 2026
Antragstellung: ausschließlich per E-Mail an streuobst@mlr.bwl.de

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einer fachlichen Bewertung. Dabei werden unter anderem die Relevanz für die Förderziele, der Innovationsgrad, die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Projektergebnisse, die Nachwuchsförderung sowie der Mehrwert für die Gesellschaft berücksichtigt.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen

Hier finden Sie den vollständigen Förderaufruf sowie die erforderlichen Antragsunterlagen:

Förderaufruf
Antragsformular
Merkblatt
De-minimis-Erklärung Gewerbe
De-minimis-Erklärung Agrar
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