Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung können bei den Regierungspräsidien, Referat 34, einen Förderantrag einreichen.
Was wird gefördert?
Investitionen in die Herstellung und Lagerung von Direktsäften sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen durch Zuschüsse bis zu 25 Prozent.
Außerdem Investitionen in Gebäude und Brenntechnik sowie Zuschüsse zu Gründungs- und Organisationskosten von Erzeugerzusammenschlüssen.
Voraussetzung für eine Förderung:
- Das Erntegut geht in das Eigentum des Verarbeitungsunternehmens über.
- Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der Investition sind gegeben.
- Die förderfähigen Ausgaben betragen mindestens 50.000 Euro.