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Zuschuss für Aufwendungen der Öko-Kontrolle
Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Streuobstwiesen, die nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus arbeiten, entstehen Aufwendungen für die Öko-Kontrolle.
Wer nicht am Agrarumweltprogramm FAKT für Ökolandbau teilnimmt, kann über die „Verwaltungsvorschrift zur Stärkung des ökologischen Landbaus" eine Förderung der Kontrollaufwendungen beantragen.
Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Landwirtinnen und Landwirte und private Stücklesbesitzer können Anträge beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. stellen.
Was genau wird gefördert?
Aufwendungen im Rahmen der Öko-Kontrolle werden mit 150 Euro je Hektar bezuschusst.
Voraussetzung für eine Förderung:
- Nachweis der ökologischen Wirtschaftsweise durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen.
- Der maximale Auszahlungsbetrag liegt bei 275 Euro.
Weiterführende Informationen:
Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum und
Landesverband Erwerbsobstbau (>Downloads>Ökologischer Landbau)