Gesucht werden innovative und praxisorientierte Vorhaben, die dazu beitragen, Streuobstwiesen als wertvolle Kulturlandschaft und Hotspots der Biodiversität langfristig zu erhalten, ihre Bewirtschaftung zu sichern und ihre vielfältigen Potenziale weiterzuentwickeln.
Gefördert werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern der Streuobstkonzeption Baden-Württembergs 2030:
Bewirtschaftung und Bestandssicherung
Projekte zur nachhaltigen Pflege und Nutzung von Streuobstbeständen, zur Gewinnung neuer Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie
zur Stärkung von Streuobstvereinen und Bewirtschaftungsstrukturen.
Verarbeitung und Vermarktung
Vorhaben zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten, zur Entwicklung innovativer Streuobstprodukte und neuer Vermarktungswege
sowie zur stärkeren Integration von Streuobst in die Außerhausverpflegung.
Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung
Projekte zur Wissensvermittlung, Umweltbildung und Qualifizierung sowie Maßnahmen, die die gesellschaftliche Wertschätzung und
Sichtbarkeit von Streuobstwiesen und ihren Ökosystemleistungen erhöhen.
Forschung und Innovation
Praxisorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, innovative Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzepte sowie Projekte zur
Klimaanpassung, Förderung der Biodiversität und zum Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Obst- und Gartenbaus, Unternehmen des
vor- und nachgelagerten Bereichs, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen und
öffentliche Einrichtungen.
Die Projekte müssen in Baden-Württemberg durchgeführt werden und mindestens einem der genannten Handlungsfelder der Streuobstkonzeption 2030 entsprechen. Ein besonderer Fokus liegt auf Vorhaben in den identifizierten Streuobstregionen Baden-Württembergs sowie auf Projekten mit einem klaren regionalen Entwicklungsansatz.
Eckdaten des Förderaufrufs
Fördervolumen: 500.000 Euro
Maximale Fördersumme je Projekt: 100.000 Euro
Projektlaufzeit: maximal ein Jahr
Antragsschluss: 6. November 2026
Antragstellung: ausschließlich per E-Mail an streuobst@mlr.bwl.de
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einer fachlichen Bewertung. Dabei werden unter anderem die Relevanz für die Förderziele, der Innovationsgrad, die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Projektergebnisse, die Nachwuchsförderung sowie der Mehrwert für die Gesellschaft berücksichtigt.
Hinweis:
Im Mittelpunkt des Förderaufrufs stehen Projekte mit einem klar definierten Ziel, und einem nachvollziehbaren Konzept. Der
Projektcharakter sieht vor, dass die Maßnahmen des Projekts mit Projektbeginn starten, bei Projektende abgeschlossen sind und die
Ergebnisse nachvollziehbar dargestellt sowie übertragbar sind. Gesucht werden Vorhaben, die einen konkreten Beitrag zur Erhaltung und
Weiterentwicklung der Streuobstbestände leisten. Gesucht werden Vorhaben, die einen konkreten Beitrag zur Erhaltung und
Weiterentwicklung der Streuobstbestände leisten. Eine Förderung einzelner, isolierter Investitionsmaßnahmen ohne Einbettung
in ein Gesamtkonzept ist nicht Gegenstand des Förderaufrufs.
Eine Vollfinanzierung des Vorhabens ist im Rahmen des Förderaufrufs grundsätzlich möglich. Wir begrüßen es jedoch, wenn sich die Antragstellenden mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung beteiligen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen
Hier finden Sie den vollständigen Förderaufruf sowie die erforderlichen Antragsunterlagen:
Förderaufruf
Antragsformular (digital oder
händisch unterschreiben!)
Merkblatt
De-minimis-Erklärung
Gewerbe
De-minimis-Erklärung
Agrar
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