Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Die Gemeinde, auch auf Anregung von Grundstückseigentümern oder Naturschutzvereinigungen beim zuständigen Landratsamt (Flurneuordnungsbehörde) bzw. in den Stadtkreisen beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
- Verbesserung der Grundstücksformen durch Bodenordnung
- Optimierung der Erschließung durch Ergänzung und Verbesserung des Wegenetzes
- Freilegung verwilderter Flächen
- Neuvermessung der Grundstücke