Streuobstkonzeption

Streuobstkonzeption 2030


Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landespolitik beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher  zu sensibilisieren.



Um dies zu erreichen hat die Landesregierung die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet. Die Streuobstkonzeption 2030 wurde am 9. Juli 2024 durch das Kabinett verabschiedet.



In der Streuobstkonzeption 2030 sind sieben Handlungsfelder verankert, denen jeweils konkrete Maßnahmen zugeordnet sind. Diese sollen unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schrittweise umgesetzt werden.



Folgende Handlungsfelder werden in den Blick genommen: Bewirtschaftung und Bestandssicherung, Verarbeitung und Vermarktung, Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung, Forschung, Förderung, die Etablierung von Streuobstregionen sowie die Vorbildfunktion des Landes.



Erste konkrete Maßnahmen sollen die Fortführung der Baumschnittförderung und die Einführung eines Produktbereiches Streuobst unter dem Dach des baden-württembergischen Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) sein.



Die Streuobstkonzeption 2030 steht hier zum Download bereit.





Fachgutachten Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg

Grundlage für die Überarbeitung der Streuobstkonzeption bildet das vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Jahr 2020 beauftragte Fachgutachten „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“. Dabei wurden Akteurinnen und Akteuren aus Praxis und Wissenschaft intensiv beteiligt.



Mit dem Fachgutachten werden durch eine fachlich fundierte und mit der Praxis und der Wissenschaft rückgekoppelte Situationsanalyse die aktuellen Bedarfe bei der Streuobstbewirtschaftung, -pflege, -verarbeitung und -vermarktung ermittelt. 



Auf der Situationsanalyse aufbauend werden im Gutachten Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen benannt und Handlungsoptionen für einen zukunftsfähigen Streuobstbau aufgezeigt. 



Eine Machbarkeitsstudie zu Streuobst-Erlebnismöglichkeiten und Erlebnisorten im Land rundet das Fachgutachten ab.



Das Gutachten können Sie hier einsehen. 

Den Materialband finden Sie hier.

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