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Förderung von Aufpreisinitiativen
Mit einem guten Marketing kann man Streuobstprodukte besser verkaufen. Das Land unterstützt die Vermarktung von Produkten aus 100 Prozent Streuobst.
Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Vereine und andere Organisationen sowie Firmen, die Streuobstprodukte vermarkten, können einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
Was wird gefördert?
Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die den Absatz von Streuobstprodukten verbessern.
Die Grundförderung je Initiative liegt bei 500 Euro. Bis 20 Hektar bewirtschafteter Fläche liegt der Fördersatz bei 35 Euro
je Hektar. Bei über 20 Hektar bewirtschafteter Fläche liegt der Fördersatz ab dem 21. Hektar bei 20 Euro je Hektar. Die
Förderobergrenze pro Antragsteller beträgt 5.000 Euro im Jahr.
Voraussetzung für eine Förderung:
- Das Obst stammt ausschließlich aus Streuobstbeständen mit überwiegend hochstämmigen Bäumen.
- Es werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel oder synthetische Düngemittel eingesetzt.
- Das Obst wird getrennt erfasst, regional verwertet und der Weg von der Wiese zur Kelter soll nicht mehr als 50 Kilometer betragen.
- Es wird bei Säften nur Direktsaft hergestellt und im Saft sind keine Zusatzstoffe enthalten.
- Zu den Qualitäts- und Anbaustandards werden Kontrollen durchgeführt.
Weiterführende Informationen:
Merkblatt zur Förderung Ernte 2023
Merkblattförderung_Anschreiben_Ernte_2023
Antragsunterlagen:
Merkblattförderung_Anlage2_Antragsvordruck_Ernte_2023
Merkblattförderung Anlage3_De-minimis_Erläuterungen
Merkblattförderung_Anlage4_Verpflichtungserklärung_Fruchtsafthersteller
Merkblattförderung_Anlage5_Datenschutzerklärung
Merkblattförderung_Anlage6_Datenschutz_Einwilligung_Streuobst