Wer kann wo einen Förderantrag stellen?
Landwirtschaftliche Unternehmen können bei den Landwirtschaftsämtern einen Förderantrag einreichen, auch mit Brennereien, die direkt vermarkten.
Was genau wird gefördert?
Investitionen in die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung von Gebäuden und technischen Einrichtungen.
- Die Investitionen dienen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Produkte, zum Beispiel in Brennereien und Mostereien.
- Die Investitionen dienen der Bereitstellung von hauswirtschaftsnahen, gastronomischen und touristischen Dienstleistungen.
Voraussetzung für eine Förderung:
- Es wird ein Investitions- und Marketingkonzept vorgelegt.
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro.