Streuobstkonzeption

Die Streuobstkonzeption des Landes


Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landespolitik beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher  zu sensibilisieren. 

Um dies zu erreichen überarbeitet die Landesregierung die Streuobstkonzeption des Landes und passt sie an die aktuellen Bedarfe des Streuobstbaus an. 

Grundlage für die Überarbeitung der Streuobstkonzeption bildet das vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Jahr 2020 beauftragte Fachgutachten „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“. 

Das Gutachten können Sie hier einsehen. 
Den Materialband finden Sie hier.

Mit dem Fachgutachten werden durch eine fachlich fundierte und mit der Praxis und der Wissenschaft rückgekoppelte Situationsanalyse die aktuellen Bedarfe bei der Streuobstbewirtschaftung, -pflege, -verarbeitung und -vermarktung ermittelt. 

Auf der Situationsanalyse aufbauend werden im Gutachten Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen benannt und Handlungsoptionen für einen zukunftsfähigen Streuobstbau aufgezeigt. 

Eine Machbarkeitsstudie zu Streuobst-Erlebnismöglichkeiten und Erlebnisorten im Land rundet das Fachgutachten ab. 

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