Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung freiwilliger personenbezogener Angaben:
Die im Teilnahmeformular mit (*) gekennzeichneten freiwilligen Angaben können nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, sofern Sie Ihre Einwilligung erteilen.
Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer erleichtern die Kommunikation und ermöglichen dem Ministerium für Ernährung,
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bei Rückfragen und Benachrichtigungen zum Wettbewerb eine schnelle Kontaktaufnahme.
Beides ist jedoch für die Bearbeitung der Bewerbung nicht zwingend erforderlich. Sofern Sie Ihre Einwilligung hierzu nicht erteilen,
entstehen Ihnen keine Nachteile. Freiwillige Angaben, sofern angegeben, werden gemeinsam mit dem Teilnahmeformular als Ganzes an die
Wettbewerbsjury übermittelt.
Nach Artikel 7 Absatz 3 Satz 3 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu
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